Heim & Hund

AGB

Allgemeine Anmerkungen
Die in den folgenden Absätzen aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausnahmslos auf Dienstleistungen, die von der Hundeschule Heim & Hund und ihrer Inhaberin Nina Heim-Ristow angeboten werden.

§1 Vertragsgegenstand
Zu der Kategorie Vertragsgegenstand zählen Einzelberatungen, Veranstaltungen, Aktionen, Seminare sowie Aktivitäten, die sich sowohl an Hund als auch Halter richten. Interessierte haben vor einem Vertragsabschluss die Gelegenheit, Informationen zu Themen wie Ablauf, Inhalt und Ausstattung der jeweiligen Veranstaltung einzuholen und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen. Für diese Form von Informations- und Beratungsservice werden keine Gebühren erhoben. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für keine der angebotenen Einzelberatungen, Aktivitäten und Veranstaltungen eine Erfolgsgarantie geliefert werden kann. Handelt es sich beispielsweise um Einzelberatung bzw. Seminare die die pädagogische Arbeit mit dem Hund zum Inhalt haben, so kommt es letztendlich auf eine konsequente Umsetzung des Gelernten in der Folgezeit an. Positive und anhaltende Resultate zeigen sich dementsprechend erst, wenn die Erziehungsarbeit durch Halter bzw. Halterin auch konsequent im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung durchgeführt wird.

§2 Teilnahmevoraussetzung
Für alle angebotenen Seminare, Aktivitäten, Aktionen und andere Veranstaltungen versichert der Tierhalter, dass sein Hund über einen, dem jeweiligen Alter des Tieres angepassten, Impfschutz verfügt und keine bekannten, ansteckenden Krankheiten hat. Zudem bestätigt der Halter für sein Tier eine, zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung, gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Sollte sich die Hundeschule Heim & Hund dazu entschließen, Tieren oder Haltern die Teilnahme an einer Veranstaltung zu verwehren, ist dies ohne Angabe von Gründen möglich.

§3 Vertrag/Anmeldung
Der Prozess der Anmeldung kann persönlich via Internet Homepage, E-Mail oder telefonisch durchgeführt werden. Ist die Anmeldung eingegangen, so erhalten die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zeitnah eine Bestätigung hierüber. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Anmeldung verbindlich ist.

§4 Kosten und Gebühren
Interessierte, die sich im Vorfeld einen Überblick über die für die jeweiligen Veranstaltungen anfallenden Kosten verschaffen möchten, finden diese auf der Website der Hundeschule Heim & Hund unter www.heimundhund.de detailliert aufgelistet.
Mit der Anmeldung für Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort bzw. zwei Wochen vor Leistungsbeginn ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.
Mit der Anmeldung für Einzelstunden hat die Zahlung der Gebühr nach der Leistung sofort ohne Abzug bar zu erfolgen.
Die Absage einer Einzelstunde muss immer mindestens 48 Stunden vor Leistungsbeginn stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.
Falls seitens der Hundeschule Heim & Hund eine Einzelstunde abgesagt werden muss, steht dem Teilnehmer ein Alternativtermin zu. Kann oder will der Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr durch die Hundeschule.
Bei einem Rücktritt von Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen, der bis zu 5 Wochen vor dem Beginn des Leistungstermins erfolgt, betragen die Kosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, 20 Prozent der Teilnahmegebühr. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung liegen die Kosten, die von dem Kunden zu tragen sind, bei 30 Prozent der Teilnahmegebühr. Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde keine Möglichkeit mehr, einen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen. Vielmehr müssen die anfallenden Kosten ab diesem Zeitpunkt komplett von dem Kunden übernommen werden. Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die die Leistungen auf eigenen Wunsch nicht nutzen, haben keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühren.
In Sonderfällen kommt es jedoch zu einer Erstattung der Gebühr seitens der Hundeschule Heim & Hund. Diese umfassen unter anderem den Ausfall der vertraglich vereinbarten Leistung. Sollten sich beispielsweise nicht ausreichend Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die gewählte Veranstaltung finden, so lohnt sich die Durchführung einer solchen in der Regel nicht. Entsprechend wird im Vorfeld als Richtwert eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Sollte diese nicht erreicht werden, so wird die Veranstaltung gegebenfalls abgesagt und die Kunden erhalten den vollständigen Teilnehmerbetrag zurück. Kosten, die zusätzlich zu den Teilnahmegebühren anfallen, darunter beispielsweise der finanzielle Aufwand für die Anfahrt, die Unterbringung und Übernachtung sowie den Dienstausfall, werden nicht erstattet.

§5 Haftung

Die Hundeschule Heim & Hund haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr entweder vorsätzlich oder aufgrund eines grobfahrlässigen Verhaltens verursacht wurden. Für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden, übernimmt die Hundschule Heim & Hund sowie deren Inhaberin Nina Heim-Ristow keine Haftung. Begleitpersonen des Teilnehmers sind durch diesen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule Heim & Hund, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

§6 Mitwirkungspflicht
Um einen reibungslosen und optimalen Seminar- bzw. Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, sind alle Teilnehmenden dazu verpflichtet, sich nach den Anweisungen und Anleitungen des eingesetzten Personals zu richten.

§7 Ton- und Videoaufnahmen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Ton – und Videoaufnahmen die die Hundeschule Heim & Hund erstellt, veröffentlicht werden dürfen. Sollte dies nicht gewünscht sein, so hat der Kunde hierüber schriftlich Mitteilung zu machen.

§8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche jeglicher Art, die gegen die Hundeschule Heim & Hund vorgebracht werden, unterliegen einem zeitlichen Rahmen. Als Orientierung gelten hier die Richtlinien des BGB, das eine Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung oder Schadensersatz vorsieht. Entsprechend empfiehlt es sich, als Teilnehmende bzw. Teilnehmender Schäden oder andere Beanstandungen ohne unnötige Verzögerungen unmittelbar zu melden, um erhöhte Aussichten auf eine Kostenentschädigung zu haben.

§9 Unwirksamkeit und Vorbehalt
Werden Teile des Vertrages unwirksam, so hat dies keinen Einfluss auf seine Wirksamkeit als Ganzes. Vielmehr bleiben alle hier getroffenen Vereinbarungen gesetzlich wirksam und somit auch bindend. Eine willkürliche Änderung ist folglich nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten dennoch Änderungen erforderlich sein, so bleiben diese ausschließlich der Hundeschule Heim & Hund vorbehalten. Beispiele für diesen Fall sind unter anderem die notwendige Korrektur von Druck- und Rechenfehlern oder anderen Inhalten, die entweder falsch oder widersprüchlich sind.

§10 Gerichtsstand
Das zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht ist die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, Rechtsansprüche, die aus einem abgeschlossenen und bestehenden Vertragsverhältnis hervorgehen, geltend zu machen. Beschlüsse richten sich nach dem Gerichtsstand der Stadt Ahrensburg.

Stand 06/2024